18.01.2019 |
|
Europäische Magistraten: Bericht der EK über den Fortschritt Bulgariens ist weit von der Realität entfernt |
|

Die Schlussfolgerungen in den letzten Monitoringberichten der Europäischen Kommission (EK) über Bulgarien und Rumänien seien weit von der Realität in den beiden Ländern entfernt. Sie enthalten keine objektive Analyse und geben keine gültigen Empfehlungen, mit deren Hilfe den Justizsystemen von Bulgarien und Rumänien tatsächlich zum Fortschritt verholfen werde. Das wurde in einem Schreiben der Europäischen Richter für Demokratie und Freiheitsrechte (MEDEL) an den Präsidenten der EK Jean-Claude Juncker und an die EU-Kommissarin für Justiz Vera Jourova festgehalten. Im Schreiben wurde nachdrücklich aufgefordert, dass die EK zusätzliche Informationen und Erläuterungen von den Gewalten in den beiden Ländern dringlich anfordere. Des Weiteren solle man der Situation, in der sich der Präsident des Obersten Kassationsgerichts (VKS) Lozan Panov befindet, besondere Beachtung schenken. Nach der Organisation ist er einem Druck aus verschiedenen Richtungen ausgesetzt. In Bezug auf Bulgarien behandelte MEDEL vier Fragen, zu denen sie weitere Informationen brauchte. Die erste bezog sich auf die Feststellungen im Bericht der EK darüber, dass das Land der Empfehlung über eine unabhängige Justizgewalt nachgekommen sei. Unter Berufung auf Stellungnahmen des Beirats europäischer Richter und der Venedig-Kommission, wies die Organisation darauf hin, dass die Richter im Richtergremium des Obersten Gerichtsrates, die von Richtern ausgewählt wurden, trotz der Verfassungsänderungen im Jahr 2015 immer noch über keine Mehrheit verfügen. „Auf diese Weise bleiben die Auswahl, Einstellung, berufliche Laufbahnentwicklung oder die Entlassung eines jeden Richters in Bulgarien politisch abhängig. In der Tat werden die Empfehlungen vom aktuellen politischen Status quo völlig ignoriert“, so die Vertreter der MEDEL.
|
Volltext nur für Abonnenten der Printausgabe
|