09.08.2018 |
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Rechtsschutz für den Arbeitnehmer bei der Kündigung des Arbeitsvertrags |
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Dr. Svetozar Shkoutov
Arbeitnehmer in Bulgarien genießen einen überdurchschnittlich hohen gesetzlichen Schutz wenn es sich um die Kündigung des Arbeitsvertrags handelt. Das bulgarische Arbeitsgesetzbuch (ArbGB) sieht zahlreiche unterschiedliche Schutzmaßnahmen vor, die den Arbeitnehmer gegen willkürliche und unbegründete einseitige Kündigungen absichern müssen. Grundregel dabei ist, daß eine (einseitige) Kündigung nur dann als gesetzmäßig (also gültig) vom Gericht anerkannt wird, wenn sie auf einem der im ArbGB ausdrücklich aufgezählten Gründen beruht; jede andere Kündigung gilt automatisch als nichtig. Abgesehen von den allgemeinen Maßnahmen hat der Gesetzgeber einen speziellen Kündigungsschutz für eine Gruppe von besonderen Situationen eingeführt, auf die im vorliegenden Artikel eingegangen werden wird. Diese Situationen sind hauptsächlich im notorischen Art. 333. des ArbGB geregelt. Hier haben wir ein klassisches Beispiel des sog. vorläufigen Rechtsschutzes (zum Unterschied vom nachträglichen Rechtsschutz, der nach der schon stattgefundenen gesetzwidrigen Kündigung eingreift, Art. 344. des ArbGB). Dieser besondere Schutz äußert sich darin, daß der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, vor der eigentlichen Kündigung eine gewisse Prozedur einzuhalten um dabei bestimmte Erlaubnisse zur Kündigung von dritten Personen/Behörden vorläufig zu erhalten.
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