11.06.2018 |
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Änderungen im Gesetz über den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen |
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Der rumänische Senat hat Ende Mai die Änderungen im Gesetz über den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen, welches eine neue Vorkaufsverfügung und neue Bedingungen für den Erwerb von Grundstücken für alle Käufer enthält, genehmigt. Das geltende Gesetz 17/2014 legt fest, dass der Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der Städte in Übereinstimmung mit dem Vorkaufsrecht der Miteigentümer, Pächter, benachbarten Besitzer sowie des rumänischen Staates durch die Agentur für Staatsbesitz, in dieser Reihenfolge, zum gleichen Preis und unter gleichen Bedingungen erfolgt.
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