11.06.2018 |
|
Rechtsprechung Personaldatenschutz: Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook verantwortlich |
|
Dr. Svetozar Shkoutov
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 05.06.2018 ein sehr wichtiges Urteil (in der Rechtssache C-210/16 Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein / Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH) gefällt. Demnach ist der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich. Laut dem Urteil, ist folgender faktische Umstand von wesentlicher Bedeutung. Die Betreiber von Fanpages können mit Hilfe der Funktion Facebook Insight, die ihnen Facebook als nicht abdingbaren Teil des Benutzungsverhältnisses kostenfrei zur Verfügung stellt, anonymisierte statistische Daten betreffend die Nutzer dieser Seiten erhalten. Diese Daten werden mit Hilfe der sogenannten Cookies gesammelt, die jeweils einen eindeutigen Benutzercode enthalten, der für zwei Jahre aktiv ist und den Facebook auf der Festplatte des Computers oder einem anderen Datenträger der Besucher der Fanpage speichert. Der Benutzercode, der mit den Anmeldungsdaten solcher Nutzer, die bei Facebook registriert sind, verknüpft werden kann, wird beim Aufrufen der Fanpages erhoben und verarbeitet.
|
Volltext nur für Abonnenten der Printausgabe
|