Milena Muraveeva
Die Änderungen im Gesetz über den Wettbewerbsschutz („WettbG“), die im Januar dieses Jahres in Kraft getreten sind, beziehen sich auf die Möglichkeiten für Schadensersatzanspruch wegen Anti-Trust-Zuwiderhandlungen – Missbrauch der Monopolstellung oder der marktbeherrschenden Stellung, Kartelle und vertikale Absprachen. Die Geschädigten sind nun wesentlichunbeschwerter bei der Beweisführung in Gerichtsverfahren, weil die Zivilgerichte an die Feststellungen der Wettbewerbsbehörden bzgl. wettbewerbsrechtlichen Zuwiderhandlungen gebunden sind. Noch mehr, es wird bis zum Beweis des Gegenteils angenommen, dass das Kartell stets zu Schäden führt. Die Unternehmen sollten daher schon neben dem Risiko vor Geldbußen, die die Wettbewerbsbehörden verhängen und bis zu 10% des Umsatzes je Rechtsverletzer für das vorige Geschäftsjahr erreichen könnten, auch das Risiko vor Schadensersatzansprüchen Geschädigter einkalkulieren. Solche Schadensersatzansprüchekönnen mehrfach den Betrag der behördlichen Geldbußen überschreiten– eine gegen Mastercard in Großbritannien erhobene Gruppenklage betrug ca. GBP 14 Mrd., obwohl infolge des erzielten Vergleichs zwischen dem Rechtsverletzer und der Wettbewerbsbehörde keine Geldbußen verhängt worden sind; ebenso wird nach Feststellung des LKW-Kartells, der mit knapp EUR 3 Mrd. von der EU-Kommission sanktioniert wurde, erwartet, dass die künftigen Schadensersatzansprüche gegenüber den Herstellern MAN, DAF, Daimler, Iveco, Volvo/Renault und Scaniaden Geldbußenbetrag übersteigen werden. Durch dieseNovelle des WettbGwirdRichtlinie 2014/104/EUvom 26.November 2014über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union („Kartellschadensersatzrichtlinie“) umgesetzt. Ziel der Kartellschadensersatzrichtlinie ist den durch Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht in den EU-Mitgliedsstaaten Geschädigten einen effektiven Schutz zu gewähren. Langfristig wird durch die Kartellschadensersatzrichtlinie erzielt, dass die Unternehmen zur Zurückhaltung/Unterlassung von Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht gefördert werden, soweit die drohende Finanzlast solche Handlungen zu teuer machen würde.
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